MPU anmelden: Der Weg vom Antrag zum Termin
„Wo melde ich mich zur MPU an?“ Die kurze Antwort lautet: bei einer anerkannten Begutachtungsstelle – aber der Weg dorthin hängt auch von Ihrem Fahrerlaubnisverfahren ab. Ein Termin allein bringt die behördliche Akte noch nicht an den richtigen Ort.

Kurz erklärt
Klären Sie zuerst mit der Fahrerlaubnisbehörde die Fragestellung, Fristen und Aktenübermittlung. Sie wählen eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle und stimmen dort Beauftragung, Unterlagen, Kosten und Termin ab. Nach einem Fahrerlaubnisentzug ist außerdem das Verfahren zur Neuerteilung zu beachten; nicht jede MPU betrifft jedoch eine bereits entzogene Fahrerlaubnis.
Zuerst klären, in welchem Verfahren Sie sind
Eine MPU kann im Rahmen einer Neuerteilung verlangt werden oder eine noch bestehende Fahrerlaubnis betreffen. Lesen Sie deshalb zuerst das aktuelle behördliche Schreiben. Welche Frage soll beantwortet werden? Bis wann muss etwas vorliegen? Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Für die Neuerteilung nach einer Entziehung enthält § 20 FeV die rechtlichen Grundlagen. Fahrerlaubnis-Verordnung, § 20: Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht Verwechseln Sie einen MPU-Auftrag nicht mit dem Antrag auf Neuerteilung. Fragen Sie bei der Behörde nach, wenn unklar ist, welcher Schritt als Nächstes erforderlich ist.
Begutachtungsstelle auswählen und Aktenweg klären
Achten Sie auf eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung; deren Anforderungen sind in Anlage 14 FeV geregelt. Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 14: Begutachtungsstellen für Fahreignung Eine Beratungsstelle oder ein Vorbereitungskurs ist nicht automatisch auch die Stelle, die das Gutachten erstellen darf.
TÜV NORD beschreibt für den dortigen Ablauf die Auswahl der Stelle gegenüber der Behörde, die Übermittlung der Akte und anschließend Informationen zu Gebühr und Termin. TÜV NORD: Fragen zu Dauer, Kosten und Gutachten der MPU Die konkrete Abwicklung stimmen Sie mit Ihrer gewählten Stelle ab. Fragen Sie ausdrücklich, ob die Akte bereits vorliegt oder noch ein Schritt fehlt.
Diese Fragen gehören in die Terminabstimmung
- Liegt die vollständige behördliche Fragestellung mit Akte vor?
- Welche persönlichen Unterlagen muss ich mitbringen?
- Welche vorhandenen Befunde oder Nachweise werden benötigt?
- Wann ist die Zahlung fällig, und wie wird der Termin bestätigt?
- Was gilt bei Krankheit oder notwendiger Terminänderung?
Halten Sie Antworten und Zuständigkeiten zusammen fest. Wenn Sie mit verschiedenen Stellen sprechen, notieren Sie jeweils Datum und Ansprechpartner. So vermeiden Sie, dass eine allgemeine Auskunft versehentlich als verbindliche Terminbestätigung verstanden wird.
Den Termin mit Vorbereitung und Fristen abstimmen
Ein freier Termin ist nicht automatisch der passende Termin. Prüfen Sie, ob erforderliche Unterlagen verfügbar sind und Ihre Vorbereitung abgeschlossen ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Buchung die Frist der Behörde verlängert. Eine mögliche Änderung klären Sie direkt dort und rechtzeitig.
Vor dem Untersuchungstag hilft der Überblick zum MPU-Ablauf. Für die Auswahl einer Stelle lesen Sie Begutachtungsstelle finden. Nach der Untersuchung sind Gutachten und behördliche Entscheidung erneut zu unterscheiden – auch ein positives Ergebnis erteilt für sich noch keine Fahrerlaubnis.
Quellen und Einordnung
Redaktionell erstellte Orientierung von Abstinenzcheck. Die verlinkten Fachinformationen wurden für diesen Beitrag herangezogen. Keine individuelle medizinische, psychologische oder rechtliche Beratung.
- TÜV NORD: Fragen zu Dauer, Kosten und Gutachten der MPU
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 20: Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 14: Begutachtungsstellen für Fahreignung
Die Regeln Ihres konkreten Programms und die fachliche Einzelfallbewertung bleiben maßgeblich. Anbieter und Kontakt.


