Auslandsführerschein statt MPU: Vorsicht vor Versprechen
Wer eine MPU-Anordnung erhalten hat, stößt im Internet auf Angebote für einen Führerschein aus dem Ausland. Bevor Sie dafür Geld ausgeben, müssen Sie zwei Fragen auseinanderhalten: Darf eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland genutzt werden, und kann eine Untersuchung im Ausland das verlangte Gutachten ersetzen?

Kurz erklärt
Ein ausländischer Führerschein ist keine verlässliche Abkürzung, um eine deutsche MPU-Anordnung zu umgehen. Bei Wohnsitz in Deutschland enthält § 28 FeV wichtige Ausnahmen von der grundsätzlichen Anerkennung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis. Bei Wohnsitz im Ausland ist § 29 FeV zu prüfen. Eine dort vorgenommene Eignungsprüfung kann nur unter engen, nachzuweisenden Voraussetzungen im Einzelfall gleichwertig sein. Klären Sie Ihre Unterlagen vor jeder Buchung mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Auslandsführerschein oder MPU im Ausland?
Ein neuer Führerschein aus einem anderen Staat und ein dort erstelltes medizinisches oder psychologisches Gutachten sind verschiedene Dinge. Ein ausländisches Dokument hebt eine deutsche Entziehung oder eine behördliche Frage nach Ihrer Fahreignung nicht automatisch auf. Ebenso ist eine Untersuchung außerhalb Deutschlands nicht schon deshalb ein Ersatz, weil ihr Ergebnis positiv ausfällt. Maßgeblich sind die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen und die Unterlagen Ihres Falls. Fahrerlaubnis-Verordnung, § 28: Anerkennung von EU- und EWR-FahrerlaubnissenFahrerlaubnis-Verordnung, § 11: Eignung, Gutachten und behördliche Fragestellung
Lesen Sie zuerst das Schreiben Ihrer Fahrerlaubnisbehörde: Geht es um die Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis, um das Recht, mit einer vorhandenen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren, oder um die Vorlage eines bestimmten Gutachtens? Diese Unterscheidung entscheidet, welche Nachweise überhaupt geprüft werden müssen. Unser Beitrag zur MPU-Anordnung erklärt den ersten Schritt.
Wann gilt ein EU- oder EWR-Führerschein in Deutschland?
Wer seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, fällt mit einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis grundsätzlich unter § 28 FeV. Absatz 4 nennt jedoch Ausnahmen. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis bei Erteilung sowie eine in Deutschland entzogene oder versagte Fahrerlaubnis. Für einige dieser Fälle ist außerdem wichtig, ob die Maßnahme noch im Fahreignungsregister eingetragen ist. Wer seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausland hat, muss die Regeln des § 29 FeV prüfen. Eine pauschale Aussage wie „EU-Führerschein = sofort wieder fahren“ ist daher falsch. Fahrerlaubnis-Verordnung, § 28: Anerkennung von EU- und EWR-FahrerlaubnissenFahrerlaubnis-Verordnung, § 29: Ausländische Fahrerlaubnisse
Aus einem Werbeangebot lässt sich weder Ihr damaliger ordentlicher Wohnsitz noch der registerrechtliche Stand Ihrer Entscheidung ablesen. Lassen Sie sich den Status bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde schriftlich erklären. Fahren Sie bis zur Klärung nicht allein auf Grundlage einer Werbezusage.
Kann eine Untersuchung im Ausland die MPU ersetzen?
Wenn die Behörde nach § 11 FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt, nennt sie die zu klärenden Fragen und die in Betracht kommenden Stellen. Begutachtungsstellen für Fahreignung benötigen eine amtliche Anerkennung nach § 66 FeV. Ein beliebiger Online-Test oder eine allgemeinärztliche Bescheinigung beantwortet deshalb nicht automatisch die behördliche Fragestellung. Fahrerlaubnis-Verordnung, § 11: Eignung, Gutachten und behördliche FragestellungFahrerlaubnis-Verordnung, § 66: Anerkennung von Begutachtungsstellen
Das Bundesverwaltungsgericht hat für einen besonderen EU-Fall mit Wohnsitz in Spanien eine wichtige Ausnahme beschrieben: Wurde bei der Erneuerung eines Führerscheins im Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes die Fahreignung nachweislich in einem Umfang geprüft, der einem positiven deutschen MPU-Gutachten entspricht, darf aus der Nichtvorlage der verlangten MPU nicht ohne Weiteres auf Nichteignung geschlossen werden. Im entschiedenen Fall fehlte gerade der Nachweis einer solchen gleichwertigen Prüfung. Das Gericht prüfte eine Inlandsfahrberechtigung nach § 29 FeV; daraus folgt kein allgemeiner Anspruch auf eine „MPU im Ausland“. Fahrerlaubnis-Verordnung, § 29: Ausländische FahrerlaubnisseBundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. September 2021, 3 C 3.21
Was sollten Sie vor einer Buchung klären?
- Behördenschreiben lesen: Welche Entscheidung, Fragestellung und Frist stehen darin?
- Fahrerlaubnisstatus prüfen: Wo und wann wurde die ausländische Fahrerlaubnis erteilt, und wo lag Ihr ordentlicher Wohnsitz?
- Registerstand erfragen: Gibt es eine deutsche Entziehung, Versagung oder Sperre, die für § 28 FeV relevant ist?
- Prüfungsumfang belegen: Falls eine ausländische Eignungsprüfung vorliegt, welche konkreten Fragen wurden von wem und mit welchen Methoden beantwortet?
- Schriftliche Einordnung einholen: Lassen Sie die zuständige Behörde beziehungsweise eine qualifizierte Verkehrsrechtsberatung die Unterlagen prüfen, bevor Sie für einen angeblichen Ausweg zahlen.
Falls Ihre eigentliche Frage eine lange zurückliegende MPU betrifft, lesen Sie auch unseren Beitrag zur MPU und Verjährung. Für den regulären Weg erklärt der MPU-Ablauf, welche Schritte aufeinander folgen. Allgemeine Informationen ersetzen keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Quellen und Einordnung
Redaktionell erstellte Orientierung von Abstinenzcheck. Die verlinkten Fachinformationen wurden für diesen Beitrag herangezogen. Keine individuelle medizinische, psychologische oder rechtliche Beratung.
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 28: Anerkennung von EU- und EWR-Fahrerlaubnissen
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 29: Ausländische Fahrerlaubnisse
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 11: Eignung, Gutachten und behördliche Fragestellung
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 66: Anerkennung von Begutachtungsstellen
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. September 2021, 3 C 3.21
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