Alkohol und Nachweise

Promillegrenze auf dem Fahrrad: Regeln und Folgen

Sie möchten wissen, wie viel Alkohol auf dem Fahrrad erlaubt ist? Die kurze Antwort lautet: Es gibt keinen Wert, der eine sichere Fahrt pauschal freigibt. Entscheidend sind die Fahrtüchtigkeit, mögliche Ausfallerscheinungen und – ab einer gesetzlich festgelegten Schwelle – zusätzliche Folgen für die Fahreignung.

Abstinenzcheck · Quellenstand

Radfahrer schiebt sein Fahrrad sicher nach Hause

Kurz erklärt

Auf dem Fahrrad gibt es keine allgemeine Promillegrenze, bis zu der das Fahren stets erlaubt wäre. Wer wegen Alkohol ein Fahrzeug nicht sicher führen kann, kann sich nach § 316 StGB strafbar machen. Ab 1,6 Promille Blutalkohol muss die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen; laut Bundesverwaltungsgericht gilt das auch für eine erhebliche Alkoholfahrt mit dem Fahrrad.

Gibt es eine erlaubte Promillegrenze fürs Fahrrad?

Eine Zahl, unterhalb der jede Person sicher und folgenlos Fahrrad fahren darf, gibt es nicht. Nach § 316 StGB ist entscheidend, ob jemand infolge von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln noch in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Das Gesetz knüpft die Strafbarkeit nicht an eine allgemeine „Freigabe“ unterhalb eines bestimmten Werts. Strafgesetzbuch, § 316: Trunkenheit im Verkehr

Auch unter 1,6 Promille kann eine Strafbarkeit in Betracht kommen, wenn konkrete alkoholbedingte Ausfallerscheinungen eine Fahruntüchtigkeit belegen – etwa Schlangenlinien, ein Sturz oder ein alkoholbedingter Unfall. Ein einzelner niedriger Messwert bedeutet umgekehrt nicht automatisch eine Straftat; der gesamte Sachverhalt zählt. ADAC: Promillegrenze auf dem Fahrrad und mögliche Folgen

Was gilt ab 1,6 Promille?

§ 13 FeV sieht ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit mindestens 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol geführt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass diese Regel auch eine Fahrt mit dem Fahrrad erfasst. Fahrerlaubnis-Verordnung, § 13: AlkoholproblematikBundesverwaltungsgericht: Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad und Fahreignung, Urteil vom 21. Mai 2008

Das bedeutet nicht, dass der Autoführerschein unmittelbar durch den Strafvorwurf automatisch weg ist. Die Fahrerlaubnisbehörde klärt zunächst die Fahreignung; ein Entzug setzt eine entsprechende behördliche Entscheidung voraus. Das Gutachten bewertet unter anderem, ob Alkohol und die Teilnahme am motorisierten Verkehr künftig ausreichend sicher getrennt werden. Was bei einem konkreten Behördenbrief zu tun ist, steht im Beitrag MPU nach einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad.

Gilt das auch für E-Bikes?

Bei einem üblichen Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten für Alkohol grundsätzlich die Fahrradregeln. Schnellere oder allein durch den Motor angetriebene Fahrzeuge können rechtlich als Kraftfahrzeug eingeordnet werden; dann greifen andere Vorschriften. Entscheidend ist die konkrete Fahrzeugklasse, nicht nur die Bezeichnung „E-Bike“ im Alltag. ADAC: Promillegrenze auf dem Fahrrad und mögliche Folgen

Was tun nach einer Kontrolle oder einem Schreiben?

Bewahren Sie Polizeipapiere, Bescheide und Laborunterlagen vollständig auf. Achten Sie auf die Frist und darauf, ob das Schreiben aus einem Strafverfahren oder von der Fahrerlaubnisbehörde kommt: Beides hat unterschiedliche Aufgaben. Wenn Werte oder Fahrzeugdaten nicht stimmen, markieren Sie die konkrete Stelle und holen Sie fachlichen Rat ein, bevor Sie Fristen verstreichen lassen.

Ein Promillerechner oder eine Tabelle kann die individuelle Fahrtüchtigkeit nicht feststellen. Mehr dazu erklärt unser Beitrag zur Promilletabelle und ihren Grenzen. Wer alkoholisiert ist, sollte das Fahrrad stehen lassen und einen sicheren Heimweg organisieren.

Quellen und Einordnung

Redaktionell erstellte Orientierung von Abstinenzcheck. Die verlinkten Fachinformationen wurden für diesen Beitrag herangezogen. Keine individuelle medizinische, psychologische oder rechtliche Beratung.

Die Regeln Ihres konkreten Programms und die fachliche Einzelfallbewertung bleiben maßgeblich. Anbieter und Kontakt.

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